Informationspflichten für den Internetauftritt

AGB:

ARTs-UNLIMITED

Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen der ARTs-UNLIMITED GmbH nachfolgend als ARTs-UNLIMITED bezeichnet

I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Sämtliche Angebote Leistungen, Lieferungen von der ARTs-Unlimited GmbH -  nachfolgend „Agentur“ genannt – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden widersprochen und nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn sie nicht geregelte Bestimmungen ansprechen.

II. Angebote/Preise
Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur zustande, es sei denn, der Auftraggeber hat die Leistung/Lieferung angenommen bzw. mit der Nutzung der Leistung/Lieferung begonnen. Dies gilt auch für Vertragsänderungen, -ergänzungen oder Nebenabreden. Für den Leistungs-/Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur maßgeblich.
An den Vertragspartner gerichtete Angebote sind nur für diesen bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die von der Agentur in Rechnung gestellten Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackungs-, Versicherungs-, Transport- oder sonstige Kosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Preise verstehen sich als Euro-Preis und sind Nettopreis. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen.

Soweit Preise nicht vereinbart sind, gilt der aktuelle Stundensatz der Agentur. Die Vorlage von Entwürfen, Beratung und sämtliche sonstigen Leistungen und Tätigkeiten, die die Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig. Sonderleistungen wie z. B. die Umarbeitung oder Änderungen von Werkzeichnungen, Autorenkorrekturen, Änderungen angelieferter oder übertragener Daten, Skizzen, Manuskriptstudium, Briefings und ähnliche Vorarbeiten, die Auftragserfüllung bedingen, werden zusätzlich und separat berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen oder Druck- und Produktionsüberwachung. Der Aufwand für technische Nebenkosten, wie z. B. die Anfertigung von Handmustern, Fotos, Scans, Proofs, Satz, CD-ROM, Druck etc., werden dem Auftraggeber berechnet.
Nachträglich von der Agentur schriftlich oder mündlich akzeptierte und bestätigte Änderungen an
Leistungen / Lieferungen der Agentur werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Als solche Änderungen gelten auch jeweils vom Auftraggeber verlangte Wiederholungen von Probeabdrucken, Ausführungsvorlagen usw. oder deren Korrektur.

Für sämtliche Angaben, DIN-Normen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Pläne sowie sämtliche Hinweise im Angebot oder in den Leistungen/Lieferungen der Agentur wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

III. Leistungen
Die Agentur ist zu Teilleistungen/Teillieferungen jederzeit berechtigt und kann bei abnahmepflichtigen Leistungen/Lieferungen Teilabnahme verlangen. Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen nach ihrer Wahl im Namen und für Rechnungen des Auftraggebers zu bestellen.

Die Agentur ist jederzeit berechtigt, die Aufnahmen der Bearbeitung bzw. die weitere Bearbeitung des Auftrages sowie die Auslieferung von einer Vorauszahlung bis zu einer Höhe von 50% der Gesamtsumme abhängig zu machen.

Falls der Auftraggeber zu der geforderten Vorauszahlung auch nach Setzen einer angemessenen Frist nicht bereit oder in der Lage ist , kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Vom Auftraggeber in Auftrag gegeben Konzepte, Text- oder Layoutentwürfe, fertige Ausarbeitung, Muster und ähnliche Arbeiten werden auch dann berechnet wenn der endgültige Auftrag nicht erteilt wird.

Die im Angebot erhaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, das die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsinhalte unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Kommt der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, tritt Annahmeverzug ein. In diesem Falle werden die bis dahin angefallenen Agenturforderungen – ungeachtet noch zu erbringender Leistungen – zur sofortigen Zahlung fällig. Neue Leistungen-/Liefertermin, insbesondere unter Berücksichtigung sonstiger Verpflichtungen, liegen im Ermessen der Agentur.

IV. Zahlung
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt, Wechsel werden nicht angenommen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt. Akkreditivkosten und Überweisungsspesen einer vom Auftraggeber beauftragten ausländischen Bank gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wird nach Vertragsabschluß erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungserfüllung des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die Agentur die sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Der Auftraggeber kann sich nicht auf die fehlende Fälligkeit der Rechnung berufen. Diese Rechte stehen der Agentur auch zu, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung keine Zahlung leistet.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II („Preis“) nicht, so kommt er ohne Mahnung in Verzug.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

V. Lieferung
Leistungs-/Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen, auch bei höherer Gewalt, hat die Agentur auch bei verbindlich vereinbarten Leistungs- und Lieferterminen nicht zu vertreten, es sei denn, das die Verzug zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Agentur beruht. Die Agentur ist berechtigt, die Lieferung/Leistung zumindest um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurück zutreten. Schadenersatzansprüchedes Auftraggebers sind ausgeschlossen. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person oder Unternehmen übergeben worden ist.

VI. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Die gelieferte Ware / Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen der Agentur gegen den Auftraggeber das Eigentum der Agentur. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur Genehmigung der Agentur berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Abtretung annehmende Agentur ab. Der Auftraggeber angelieferter Druckdaten , Manuskripten, Quelltext, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

VII. Gefahrübergang
Bei Versendung der Leistungen der Agentur an einen außerhalb der Geschäftsräume der Agentur befindlichen Ort geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person und/oder Unternehmen oder zwecks Versendung das Lager / die Räume der Agentur
 verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt und/oder der Transport durch eigene Transportmittel durchgeführt wird. Wird der Versand ohne Verschulden der Agentur unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

VII. Beanstandungen/Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der zur Korrektur übersandten Lieferungen/Leistungen bzw. Teilleistungen / Teillieferungen der Agentur unverzüglich zu überprüfen und Beanstandungen geltend zu machen. Eine mündliche Freigabe seitens des Auftraggebers haftet die Agentur nicht. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware ebenfalls unverzüglich zu überprüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der endgültigen Abnahme auf den Auftraggeber über.

Mängelrügen sind unverzüglich innerhalb einer Woche nach Empfang der Leistung/Lieferung schriftlich gegenüber der Agentur anzuzeigen. Versteckte Mängel, die trotz der unverzüglichen Überprüfung nicht erkannt werden, können nur innerhalb einer Woche nach dem Empfang der Leistung/Lieferung bei der Agentur geltend gemacht werden; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Gleiche gilt auch für den Fall, das der Auftraggeber nicht unverzüglich auf Verlangen der Agentur Proben er beanstandeten Ware zur Verfügung stellt.

Bei berechtigten Beanstandungen ist die Agentur zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder
Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.
Kommt die Agentur dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Pflicht nach oder schlägt die Nachbesserung trotz WiederholtemVersuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Mängel eines Teils der Leistung/Lieferung berechtigt nicht zur Zurückweisung der ganzen Leistung/Lieferung, es sei denn, das die Teillieferung/Teilleistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Die Haftung der Agentur für Mängel des Zugelieferten Materials / der Zugelieferten Leistung wird durch die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen der Agentur gegen den Zulieferer erfüllt. Weitergehende Ansprüche gegen die Agentur bestehen nicht.

Die Agentur kann die Nachbesserung verweigern, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt insbesondere einen unverhältnismäßigenhohen Teil des Entgeltes zurückhält.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken, Bildschirmausgabe, etc.) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Agentur nur bis zur Höhe des Auftragswerts. Zulieferung (auch Datenträger, übertragener Daten etc.) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Agentur. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.

Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die Agentur ist berechtigt. Kopien anzufertigen.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% einer bestellten Auflage/Stückzahl, auch CD-ROM, können nicht beanstandet werden. Die Vergütung wird entsprechend angepasst. Anzeigenaufträge erteilt die Agentur dem jeweiligen Verlag stets in Vertretung für den Auftraggeber, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Ansprüche des Auftraggebers bestehen insoweit ausschließlich gegen den Verlag.

Mit der Übergabe der Leistung/Lieferung der Agentur an den Auftraggeber bei elektronischen Medien, die vielen Dritteinflüssen z.B. Internet etc.) unterliegen, endet jede Gewährleistung der Agentur.
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt und Streik, durch Datenmanipulation Dritter und durch technische und rechtliche Mängel oder Fehler des Netz- und oder Leitungsbetreibers eintreten.

Die Agentur haftet nicht für Inhalte der von ihr erstellten Medien.

IX. Haftung/Verzug
Verzögert die Agentur die Leistung/Lieferung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von der Agentur zu vertreten ist.
Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
Die Agentur gerät nicht mit ihren Leistungen/Lieferungen in Verzug, wenn der Auftraggeber etwaige
Mitwirkungspflichten und eigene Obliegenheiten nicht unverzüglich erfüllt. Gerät die Agentur mit ihrer Leistung/Lieferung in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Verzugsschaden ist auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistungen und Material) beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

X. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von
Zwischenerzeugnissen wie Skizzen, Daten, offene Dateien, Druckplatten etc., die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

XI. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Agentur nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die Vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber auf eigene Kosten selbst zu besorgen.

XII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechte Dritter
Sämtliche Rechte an Vorschlägen, Entwürfen, Mustern, Texten, Konzepten und sonstigen Werken von ARTs-UNLIMITED stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar und sind nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere denen des Urheberrechtes – geschützt und verbleiben bei ARTs-UNLIMITED.
Jede Nachahmung, auch die von Teilen oder Details, ist unzulässig.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die Arbeiten von ARTs-UNLIMITED dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang der Nutzung verwendet werden. Vertraglich nicht erwähnte Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei ARTs-UNLIMITED. Es ist Sache des Auftraggebers nachzuweisen, welche Nutzungsrechte an dem jeweiligen Werk ihm abgetreten wurde. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Einwilligung seitens ARTs-UNLIMITED gestattet.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz ARTs-UNLIMITED wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen,  so ist der Geschäftssitz ARTs-UNLIMITED als Gerichtsstand vereinbart.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Amtsgericht Koblenz HRB 12662


Photographic Art

Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen der ARTs-UNLIMITED GmbH nachfolgend als ARTs-UNLIMITED bezeichnet

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an ARTs-UNLIMITED erteilten Aufträge. Sie gelten
als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ i. S. dieser AGB sind alle von ARTs-UNLIMITED hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht
1. ARTs-UNLIMITED steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von ARTs-UNLIMITED hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt ARTs-UNLIMITED Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an ARTs- UNLIMITED.
5. Der Besteller eines Bildnisses i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen
worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann ARTs-UNLIMITED, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung
des Rechts auf Namensnennung berechtigt ARTs-UNLIMITED zum Schadensersatz.
7. Die Negative, Dias oder Daten verbleiben bei ARTs-UNLIMITED. Eine Herausgabe an den
Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte
Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist ARTs-UNLIMITED die Endpreise inkl. MwSt. aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. ARTs- UNLIMITED bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum von ARTs-UNLIMITED.
4. Hat der Auftraggeber ARTs-UNLIMITED keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. ARTs-UNLIMITED behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen
Vertragspflichten stehen, haftet ARTs-UNLIMITED für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. ARTs-UNLIMITED haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die ARTs-UNLIMITED oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen, Dias oder Daten haftet ARTs-UNLIMITED – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. ARTs-UNLIMITED verwahrt die Negative, Dias und Daten sorgfältig. ARTs-UNLIMITED ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ARTs-UNLIMITED aufbewahrte Negative, Dias oder Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt ARTs-UNLIMITED den Auftraggeber und bietet ihm die Negative, Dias oder Daten zum Kauf an.
3. ARTs-UNLIMITED haftet für Lichtbeständigkeit und/oder Dauerhaftigkeit der Lichtbilder und/oder digitaler Daten nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials oder der Datenträger.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern, Datenträger und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen ARTs-UNLIMITED übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist ARTs- UNLIMITED berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt ARTs-UNLIMITED dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann ARTs-UNLIMITED, sofern ARTs-UNLIMITED den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt ARTs-UNLIMITED dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann ARTs- UNLIMITED eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann ARTs-UNLIMITED Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1.000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ARTs- UNLIMITED vorbehalten.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die ARTs- UNLIMITED nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von ARTs-UNLIMITED, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält ARTs-UNLIMITED auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ARTs- UNLIMITED kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers, kann ARTs-UNLIMITED auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von ARTs-
UNLIMITED bestätigt worden sind. ARTs-UNLIMITED haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. ARTs-UNLIMITED verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Medien
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von ARTs-UNLIMITED auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ARTs- UNLIMITED.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und
Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von ARTs-UNLIMITED und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung durch ARTs-UNLIMITED. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von ARTs-UNLIMITED digital so zu speichern
und zu kopieren, dass der Name von ARTs-UNLIMITED mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass
sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und ARTs-UNLIMITED als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, ARTs-UNLIMITED mit der elektronischen
Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen
Auftrag erteilt. Er stellt ARTs-UNLIMITED von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der
Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern von ARTs-UNLIMITED im Internet und in Intranets, in
Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen ARTs-UNLIMITED und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ARTs-UNLIMITED.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die ARTs-UNLIMITED auf elektronischem
Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ARTs-UNLIMITED.
4. ARTs-UNLIMITED ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den
Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass ARTs-UNLIMITED ihm Datenträger, Dateien und Daten
zur VerfuDgung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat ARTs-UNLIMITED dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von ARTs-UNLIMITED verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann ARTs- UNLIMITED bestimmen.

XI. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Agentur nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die Vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber auf eigene Kosten selbst zu besorgen.

XII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechte Dritter
Sämtliche Rechte an Vorschlägen, Entwürfen, Mustern, Texten, Konzepten und sonstigen Werken von ARTs-UNLIMITED stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar und sind nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere denen des Urheberrechtes – geschützt und verbleiben bei ARTs-UNLIMITED. Jede Nachahmung, auch die von Teilen oder Details, ist unzulässig.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die Arbeiten von ARTs-UNLIMITED dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang der Nutzung verwendet werden. Vertraglich nicht
erwähnte Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei ARTs-UNLIMITED. Es ist Sache des Auftraggebers nachzuweisen, welche Nutzungsrechte an dem jeweiligen Werk ihm abgetreten wurde. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Einwilligung seitens ARTs-UNLIMITED gestattet.

XIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von ARTs-UNLIMITED, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beideVertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen,  so ist der Geschäftssitz von ARTs-UNLIMITED als Gerichtsstand vereinbart. Amtsgericht Koblenz HRB 12662

 

Motion Art

Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen der ARTs-UNLIMITED GmbH nachfolgend als ARTs-UNLIMITED bezeichnet

I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen haben ausschließliche Geltung für sämtliche, auch künftig zustande
kommende Rechtsgeschäfte mit allen Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
Abweichendes vereinbart wurde. Die Unwirksamkeit einer der nachfolgenden Bestimmungen bewirkt nicht die Unwirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.

II. Preise
Die vereinbarten Preise gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Dauer von 4 Monaten von dem Zustandekommen des Vertrages an. Sind längere Vertragserfüllungsfristen vereinbart, so werden – vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung – die am Tage der Leistungserbringung geltenden Preise in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenserhaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Leistungserbringung nicht unerheblich übersteigt.

III. Annahmeverzug
Verweigert der Kunde nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Frist oder einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 1 Woche die Annahme unserer Leistung oder ergibt sich sonst aus seinem Verhalten der Wille, den Vertrag nicht erfüllen zu wollen, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser Schadenersatzanspruch beträgt 25 % des Netto- Vertragswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hierbei bleibt sowohl uns als
auch dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden nicht entstanden, wesentlich höher oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Schadenersatzpauschale.

IV. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungsbeträge wie folgt zur Zahlung fällig:
1/3 der Rechnungssumme bei Vertragsabschluss, 1/3 bei Beginn der Leistungserbringung durch uns, 1/3 bei
Beendigung unserer Leistung. Bei Zahlungsverzug sind wir ohne weiteres berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, mindestens aber 6 % Zinsen. Hierbei bleibt sowohl uns als auch dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass der
Zinsaufwand nicht entstanden, wesentlich höher oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende
Zinspauschale. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von
ARTs-UNLIMITED.

V. Rücktritt der Firma ARTs-UNLIMITEDvom Vertrag
Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag in der vorliegenden Form unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Kunde einer möglichen Abänderung des Vertrages zustimmt.
Wir sind auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir ungünstige Auskünfte über die Vermögensverhältnisse oder das Geschäftsgebaren des Kunden erhalten, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder vermindert oder über sein Vermögen die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens beantragt wurde. Falls wir von diesem Rücktritt Gebrauch machen, hat der Kunde als Ausgleich für unsere Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung oder sonstige Vorleistungen einschließlich des entgangenen Gewinns eine Pauschalevon 25 % des Nettovertragswerteszuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu entrichten. Sowohl uns als auch dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass Aufwendungen oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden, wesentlich niedriger oder wesentlich höher sind als der vorstehende Pauschalbetrag.

VI. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für alle Vertragsleistungen beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Für eine eventuell erforderliche Fehler- oder Mängelbeseitigung hat uns der Kunde die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nachbesserung uns oder unserem Beauftragten zur Verfügung steht.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne unser Einverständnis Änderungen an unseren Produkten vorgenommen wurden. Offensichtliche Mängel unserer Leistungen muss der Kunde unverzüglich,  spätestens 10 Werktagenach Eintritt der Erkennbarkeit uns gegenüber durch eingeschriebenen Brief anzeigen, ansonsten sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit.

VII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
Die Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
Gegenüber Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen werden Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eine Abtretung etwaiger gegen uns gerichteter Forderungen ist nur mit unserer schriftlich erteilten Zustimmung wirksam.

VIII. Schadenersatzbegrenzung
Wir haften auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft unserer Leistung. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur bis zur Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens. In sonstigen Fällen besteht eine Haftung nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz, im Falle der Tätigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen nur bis zur Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens.

IX. Urheberrechte
Sämtliche von uns gefertigten Filme, Vorlagen, Ideen, Layouts, Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Werbedrucke, digitale Bearbeitungen jeglicher Form bleiben unser Eigentum und dürfen von dem Kunden weder nachgebildet noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Wird der Auftrag auf der Grundlage von dem Kunden beigebrachter Entwürfe durchgeführt, so versichert der Kunde, dass keine der Ausführung entgegenstehenden Rechte Dritter bestehen. Falls gleichwohl derartige Rechte begründet sind, hat uns der Kunde von sämtlicher Haftung wegen eventuellerUrheberrechtsverletzungen im Innenverhältnis freizustellen.

X. Datenschutz
Der Kunde wird gem. §26 des Datenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Abrechnung und sonstigen Auftragsabwicklung benötigten Daten mittels EDV verarbeitet und abgespeichert werden.

XI. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von ARTs-UNLIMITED und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von ARTs-UNLIMITED. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von ARTs-UNLIMITED digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von ARTs-UNLIMITED mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen,
dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und ARTs-UNLIMITED als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, ARTs-UNLIMITED mit der elektronischen
Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt ARTs-UNLIMITED von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

XII. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern von ARTs-UNLIMITED im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen ARTs-UNLIMITED und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ARTs-UNLIMITED.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die ARTs-UNLIMITED auf elektronischem
Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ARTs-UNLIMITED.
4. ARTs-UNLIMITED ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat ARTs-UNLIMITED dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von ARTs-UNLIMITED verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann ARTs-UNLIMITED bestimmen.

XIII. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Agentur nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die
Vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber auf eigene Kosten selbst zu besorgen.

XII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechte Dritter
Sämtliche Rechte an Vorschlägen, Entwürfen, Mustern, Texten, Konzepten und sonstigen Werken von ARTs-UNLIMITED stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar und sind nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere denen des Urheberrechtes – geschützt und verbleiben bei ARTs-UNLIMITED.
Jede Nachahmung, auch die von Teilen oder Details, ist unzulässig.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Die Arbeiten von ARTs-UNLIMITED dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang der Nutzung verwendet werden. Vertraglich nicht erwähnte Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei ARTs-UNLIMITED. Es ist Sache des Auftraggebers nachzuweisen, welche Nutzungsrechte an dem jeweiligen Werk ihm abgetreten wurde. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Einwilligung seitens ARTs-UNLIMITED gestattet.

XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, so wird als Erfüllungsort wie auch als Gerichtsstand Mayen vereinbart. Dieser Gerichtsstand wird auch für den Fall vereinbart, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltstort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Unabhängig hiervon sind wir berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn oder Geschäftssitz zu verklagen. Es findet das jeweils in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des zwischenstaatlichen Kollisionsrechts Anwendung.

Amtsgericht Koblenz HRB 12662


PrePress

Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen der ARTs-UNLIMITED GmbH nachfolgend als ARTs-UNLIMITED bezeichnet

I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II. Preise
1. Die im Angebot von ARTs-UNLIMITED genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise von ARTs-UNLIMITED enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise von ARTs-UNLIMITED gelten. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per Mail, FTP-Server oder ISDN).

III. Zahlung
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und Zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet ARTs-UNLIMITED nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann ARTs- UNLIMITED Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen ARTs-UNLIMITED auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II („Preise“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

IV. Lieferung
1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von ARTs-UNLIMITED ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Verzögert ARTs-UNLIMITED die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus
§ 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von ARTs-UNLIMITED zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von ARTs-UNLIMITED als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung von ARTs-UNLIMITED ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. ARTs-UNLIMITED steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden
Forderungen von ARTs-UNLIMITED gegen den Auftraggeber deren Eigentum. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für ARTs-UNLIMITED bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist ARTs- UNLIMITED auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung von ARTs-UNLIMITED beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von ARTs-UNLIMITED verpflichtet.
2. Bei Be- oder Verarbeitung von ARTs-UNLIMITED gelieferter und in deren Eigentum stehender
Waren ist ARTs-UNLIMITED als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist
ARTs-UNLIMITED auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

VI. Beanstandungen/Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist ARTs-UNLIMITED zunächst nach ihrer Wahl
zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt ARTs- UNLIMITED dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet ARTs- UNLIMITED nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch
einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens ARTs- UNLIMITED. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem Neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. ARTs-UNLIMITED ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

VII. Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
• bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
• bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der ARTs-UNLIMITED; insoweit haftet sie nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts - schaden,
• bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
• bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

VIII. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und
VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit ARTs- UNLIMITED arglistig gehandelt hat.

IX. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine
Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

X. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von
ARTs-UNLIMITED nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung
über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die Vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

XI. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

XII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat ARTs- UNLIMITED von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XIII. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern der ARTs-UNLIMITED und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von ARTs- UNLIMITED. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des
§8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von ARTs-UNLIMITED digital so zu speichern
und zu kopieren, dass der Name der ARTs-UNLIMITED mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass
sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und ARTs-UNLIMITED als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, ARTs-UNLIMITED mit der elektronischen
Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen
Auftrag erteilt. Er stellt ARTs-UNLIMITED von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der
Verletzung dieser Pflicht beruhen.

XIV. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern von ARTs-UNLIMITED im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen ARTs-UNLIMITED und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ARTs-UNLIMITED.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die ARTs-UNLIMITED auf elektronischem
Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ARTs-UNLIMITED.
4. ARTs-UNLIMITED ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass ARTs-UNLIMITED ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat ARTs-UNLIMITED dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von ARTs-UNLIMITED verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann ARTs-UNLIMITED bestimmen.

XV. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Agentur nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber auf eigene Kosten selbst zu besorgen.

XVI. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechte Dritter
Sämtliche Rechte an Vorschlägen, Entwürfen, Mustern, Texten, Konzepten und sonstigen Werken von ARTs-UNLIMITED stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar und sind nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere denen des Urheberrechtes – geschützt und verbleiben bei ARTs-UNLIMITED.
Jede Nachahmung, auch die von Teilen oder Details, ist unzulässig.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber
hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Die Arbeiten von ARTs-UNLIMITED dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang der Nutzung verwendet werden. Vertraglich nicht erwähnte Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei ARTs-UNLIMITED. Es ist Sache des Auftraggebers nachzuweisen, welche Nutzungsrechte an dem jeweiligen Werk ihm abgetreten wurde. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Einwilligung seitens ARTs-UNLIMITED gestattet.

XIX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von ARTs-
UNLIMITED, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen,  so ist der Geschäftssitz von ARTs-UNLIMITED als Gerichtsstand vereinbart.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Amtsgericht Koblenz HRB 12662